Stadt Warstein zur Coronaschutzverordnung:

Schnelltest gilt nur noch 24 Stunden, bei Karnevalsveranstaltungen nur 6 Stunden.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde jetzt angepasst: Antigen-Schnelltests behalten ihre Gültigkeit demnach nur noch 24 Stunden. Bislang durften sie bis zu 48 Stunden alt sein.

Die so genannte „3G-Regelung“ (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW in der Coronaschutzverordnung dahingehend angepasst, dass als getestete Person gilt, wer über ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügt. Diese Regelung findet unter anderem bei allen Veranstaltungen und in allen städtischen Sporthallen und Bädern Anwendung, sofern es sich nicht um eine Schulnutzung handelt.

Sofern es sich um den Besuch von Clubs, Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen sowie von Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln und Tanzen in Innenräumen handelt, darf der Test sogar nur 6 Stunden alt sein.

Josef Pieper, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste: „Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen begrüßen wir die neue Regelung und bitten die Bürgerschaft, sich darauf einzustellen. Die Einhaltung wird stichprobenartig kontrolliert.“

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