IKE – Was ist das eigentlich ?

Am 21. April 2022 ist der „Belecker Sturmtag“ in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen eingetragen worden. In der Begründung für diese Auszeichnung heißt es: „Die unabhängige Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen würdigt den Belecker Sturmtag als ein mit großem Engagement durchgeführtes Vereinsfest. Sie (die Jury) möchte die Trägerinnen und Träger ermutigen, das Fest in Verknüpfung mit den Themen Frieden und Gewaltfreiheit weiterzuentwickeln.“

Das Landesinventar des „Immateriellen Kulturerbes“ von Nordrhein-Westfalen

Das Landesinventar „Immaterielles Kulturerbe“ von Nordrhein-Westfalen ist ein Verzeichnis immaterieller kultureller Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen, die die Kriterien für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO erfüllen.

In das Inventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen können aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2013 auf Empfehlung einer Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe diejenigen lebendigen Traditionen aufgenommen werden, die über einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen verfügen und die die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und dynamischer Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, welche die Träger von Kulturtechniken als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen hiernach in der Gegenwart praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden.

Am 30. Juni 2014 wurden erstmals vier lebendige Traditionen durch Urkundenübergabe in das Landesinventar aufgenommen; – weitere Einträge erfolgten im Oktober 2016, im April 2018 und im April 2022. Zur Zeit umfasst die Liste 16 Einträge:

  • Anlage und Pflege von Flechthecken
  • Bochumer Maiabendfest
  • Bolzplatzkultur
  • Brieftaubenwesen
  • Hausbergwirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen
  • Martinstradition
  • Osterräderlauf in Lüdge
  • Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten
  • Schützenwesen
  • Steigerlied
  • Traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein
  • Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet
  • Belecker Sturmtag
  • Klassische deutsche Reitlehre
  • Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien
  • Zirkus

Wie lief das Antragsverfahren ab?

Träger von Kulturtechniken aus Nordrhein-Westfalen können sich im Rahmen einer Ausschreibung für die Aufnahme in das Landesinventar bewerben. Die Landesjury, zu der u. a. Prof. Eva-Maria Seng, Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn, gehört, spricht in einem Auswahlverfahren aus einer Vielzahl von eingegangenen Vorschlägen Empfehlungen an das zuständige NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport aus.

Anlässlich seiner Festansprache während der Sturmtagsfeier am 16. Mai 2018 ermutigte Eckhard Uhlenberg, der damalige Vorsitzende der NRW-Stiftung, den Kultur- und Heimatverein BADULIKUM e.V., sich diesem Auswahlverfahren zu stellen.

Dazu wurde zur Geschichte des Sturmtages recherchiert, ein umfangreiches Online-Archiv auf der Homepage „badulikum.de“ eingerichtet und in Abstimmung mit der Stadt Warstein ein Antrag für die vierte Bewerbungsrunde 2019/2020 formuliert. Bei der Vorprüfung dieses Antrages durch Dr. Maria Harnack, Mitarbeiterin am Lehrstuhl in Paderborn, wurde deutlich, dass der Antrag eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllte, nämlich den Nachweis des Alters der Kultform durch eine historische Quelle.

Dies änderte sich am 05.09.2019 bei einem Besuch von Michael Streit, einem Mitarbeiter des Archivs des Erzbistums Paderborn im Pfarrarchiv St. Pankratius. Er fand die benötigte historische Quelle, einen Bucheintrag wieder. Der Eintrag stammt aus der im Findbuch mit „Handschrift B6“ verzeichneten Quelle: „Annotationsbuch der Propstei Belecke … 1744 …“. Dieses Buch mit „Anmerkungen“ ist von Propst/Pfarrer Bernhard Leifferen geschrieben worden, der von 1744 – 1751 in Belecke wirkte. Der Eintrag selbst lautet: „Feria 4ta ante pentecosten – Sturmtag – Summo mane processio circa coemiterium, lytaniae, Sacrum pentuntur preces pro consule pie defuncto Wilken“ Die Übersetzung: „Am 4ten (Fest-)Tag vor Pfingsten – Sturmtag – Am frühen Morgen werden in einer Prozession um die heilige Ruhestätte herum Litaneien für den pflichtbewussten/frommen verstorbenen Konsul (hier wohl: Bürgermeister) Wilken gebetet.“

Michael Streit bestätigte, dass die Handschrift mit für das 18. Jahrhundert typischen Merkmalen authentisch ist und datierte sie auf das Jahr 1744; – das Buch ist mittlerweile Bestandteil der Ausstellung im Stadtmuseum Schatzkammer Propstei.

Mit dieser Quelle, die die Tradition des Belecker Sturmtages und der damit verbundenen Feierlichkeiten bereits für die Mitte des 18. Jahrhunderts belegt und vermuten lässt, dass die Tradition noch deutlich älter ist, wurde ein neuer Antrag zur Aufnahme des Belecker Sturmtages in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gestellt. Dieser Antrag im Rahmen der fünften Bewerbungsrunde 2021/22 vom 25.10.2021 wurde dann positiv beschieden.

Wie geht’s jetzt weiter?

Im Schreiben des Ministeriums vom 21. April 2022 heißt es: „Eine feierliche Auszeichnungsveranstaltung mit Urkundenübergabe anlässlich der Eintragung findet voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Düsseldorf statt. Das Einladungsschreiben mit detaillierten Informationen geht Ihnen im Vorfeld des Termins rechtzeitig zu.“

An dieser Veranstaltung wird der Kultur- und Heimatverein BADULIKUM e.V. mit einer den Anlass angemessenen Delegation teilnehmen und die Auszeichnung gebührend feiern.

Der 575. Belecker Sturmtag am 24. Mai 2023 wird dann ganz im Zeichen der neuen Auszeichnung stehen. Die Vorbereitungen dazu beginnen unmittelbar nach der Auszeichnung in Düsseldorf. Ab dann darf auch bei alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Belecker Sturmtag stehen, das Logo des Landesinventar genutzt werden.



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