Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen der Stadt Warstein.
Die Stadt Warstein ist verpflichtet, jährlich nach Ablauf der Frostperiode die Standsicherheit der Grabsteine zu kontrollieren. In diesem Jahr werden diese Kontrollen ab Dienstag, 19. April, durchgeführt.
„Grundsätzlich sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte – also in der Regel die Hinterbliebenen – verpflichtet, die Grabmale in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten“, erläutert Gaby Raulf, beim städtischen Betriebshof zuständig für die Friedhöfe, und verweist auf die Friedhofssatzung. Aus diesem Grund erhalten die Nutzungsberechtigten, deren Grabmale keine ausreichende Standfestigkeit mehr besitzen, eine entsprechende Nachricht. „Wir hoffen aber, dass die Hinterbliebenen die bevorstehenden Kontrollen zum Anlass nehmen, selbst zu prüfen, ob die Standfestigkeit der Grabsteine noch gegeben ist und gegebenenfalls Abhilfe schaffen“, betont Gaby Raulf.
Bei den Grabstätten, deren Nutzungsberechtigte nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, erfolgt der Hinweis durch öffentliche Bekanntmachung. Außerdem wird an gut sichtbarer Stelle des Grabmals ein Hinweisaufkleber angebracht.