Besuch im Allwetterbad Warstein nur mit „3G“

Stadtwerke Warstein reagieren auf neue Regeln der Coronaschutzverordnung

Ab Freitag, 20. August, gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Demnach gibt es keine Personenbegrenzung mehr für den Besuch im Warsteiner Allwetterbad, und somit entfällt auch die Pflicht zur Vorab-Online-Buchung. „Das Buchungssystem kann aber optional weiter benutzt werden“, sagt Klaus Kellerhoff, stellvertretender Leiter der Stadtwerke Warstein.

Beim Betreten des Allwetterbades müssen weiterhin dringend der Abstand von 1,50 Metern und die Hygienevorschriften eingehalten werden, dazu dienen zahlreiche Schilder und Pfeile im gesamten Bad. Außerdem muss beim Einlass ein Nachweis über eines der „3 Gs“ vorgelegt werden – Geimpft, Genesen oder Getestet. Zudem muss bis zur Umkleidekabine die Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weitere Hinweise sind auf der Webseite www.allwetterbad-warstein.de zu finden.

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