Betreuung von Kindern, deren Eltern in wichtigen Funktionsbereichen tätig sind, wird sichergestellt
Die Stadt Warstein informiert zur aktuellen Situation rund um die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab Montag, 16.03.2020.
Nach Weisung des MAGS NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) vom 13.03.2020 ist allen Kindern und deren Erziehungsberechtigten der Zutritt zu den Betreuungsangeboten (Kita und Tagespflege) bis zum 19.04.2020 zu untersagen.
Ausnahmen gelten für sogenannte Schlüsselpersonen – sofern die Betreuung nicht durch eine private Betreuung oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) – gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind lt. Weisung Angehörigen von Berufsgruppen, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung, dienen.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung (Kita-Leitung oder Tagesmutter) gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Was bedeutet das für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Warstein?
Ab Montag, den 16.03.2020 gilt eine eingeschränkte Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in der Stadt Warstein. Alle Einrichtungen im Stadtgebiet sind ab Montag zu den regulären Öffnungszeiten für die Notbetreuung geöffnet.
Eltern müssen den notwendigen Nachweis, ob eine Notbetreuung notwendig ist, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorlegen. Sind Eltern unsicher, ob sie zu diesem eingeschränkten Personenkreis gehören, können Sie sich ab Montag, 16.03.2020, 7.00 Uhr unter der Nummer 02902 – 81314 bei Herrn Ahlers erkundigen.
Alle Informationen zur aktuellen Lage werden regelmäßig auf der Homepage der Stadt Warstein veröffentlicht oder den Eltern ab Montag per Aushang bekannt gemacht. Aufgrund der Dynamik der aktuellen Entwicklungen, sind kurzfristige Veränderungen leider nicht auszuschließen.
Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass diese Maßnahme erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen hat. Sie werden aber als notwendig angesehen, um die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern.