Die neue Kita-Karte ist unterwegs

Anmeldeverfahren für Kindertageseinrichtungen läuft bis zum 30. November

Seit 2018 können Eltern in der Stadt Warstein ihre Kinder nur mit einer Kita-Karte in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege anmelden. „Das Verfahren erleichtert die Anmeldung und schafft mehr Transparenz. Es hat sich bereits im ersten Jahr bewährt, so dass wir aktuell die Kita-Karten für 2020 versenden“, erläutert Jugendamtsleiter Jörg Lewe.

Die Kita-Karte wird allen Familien automatisch ab dem 25. Oktober vom Jugendamt zugesandt, sofern das Kind im kommenden Kindergartenjahr zwei Jahre alt ist und noch keinen Platz in einer Einrichtung hat. Für Kinder unter zwei Jahren zum Stichtag 1. August 2020 wird die Karte auf Anforderung der Eltern von der Verwaltung verschickt, hier genügt ein Anruf.

Mit der Kita-Karte können Eltern den gewünschten Betreuungsumfang ihres Kindes verbindlich für das gesamte Kindergartenjahr von 25, 35 (Blocköffnung/ geteilte Öffnungszeit) und 45 Wochenstunden wählen. Für die Buchung einer Betreuungszeit von 45 Stunden ist die Vorlage eines Arbeitsnachweises erforderlich; dieser Nachweis soll mit der Kita-Karte in der gewählten ersten Wunscheinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle abgegeben werden.

Nähere Informationen zur Höhe des monatlichen Elternbeitrages sind auf der Homepage der Stadt Warstein unter dem Stichwort „Elternbeiträge KiTa“ zu finden. Bei Fragen zum pädagogischen Konzept der jeweiligen Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle steht die Leitungskraft der Einrichtung bzw. die Tagesmutter beratend zur Seite.

Wie läuft das zukünftige Aufnahmeverfahren?

1.    Die ausgefüllte Kita-Karte und ggf. die Arbeitsnachweise müssen bis zum 30. November in der ersten Wunscheinrichtung (Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle) abgegeben werden. Die Abgabe der Kita-Karte sollte mit einem persönlichen Gespräch mit der Leitungskraft / Tagesmutter verbunden werden, der Gesprächstermin sollte im Vorfeld telefonisch vereinbart werden.

Die Kindertageseinrichtungen entscheiden unter Berücksichtigung ihrer Aufnahmekriterien bis zum 16. Dezember über die Neuaufnahmen. Bis zu diesem Termin entscheiden auch die Kindertagespflegestellen über die Aufnahmen. Jede Kindertageseinrichtung hat für die Platzvergabe Aufnahmekriterien, die vom Träger und den Gremien der Kindertageseinrichtungen festgelegt werden. Die Einrichtungen geben dazu gerne weitere Auskünfte.

2.    Sollte ein Kind in der ersten Wunscheinrichtung nicht berücksichtigt werden, leitet die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle die Kita-Karte an die zweite Wunscheinrichtung weiter. Zu einem Stichtag entscheiden alle Einrichtungen bzw. Tagespflegestellen über die Aufnahmen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen freien Plätze.

3.    Sollte auch der zweite Wunsch nicht berücksichtigt werden, wird die Kita-Karte an die dritte Wunscheinrichtung weitergeleitet. Diese entscheidet ebenfalls zu einem Stichtag über die Aufnahmen.

4.    Kann das Kind auch in den Alternativeinrichtungen kein Platz angeboten werden, wird die Karte dem Jugendamt zugeleitet. Das Jugendamt kümmert sich dann um die Vermittlung eines Betreuungsplatzes für dieses Kind.

Bis zum 15.  April 2020 erhalten Eltern eine Platzzusage von einer der drei Wunscheinrichtungen oder eine Mitteilung vom Jugendamt. Das Jugendamt teilt den Eltern eine weitere alternative Kindertageseinrichtung mit, in welcher das Kind aufgenommen werden kann bzw. bietet einen Platz in Kindertagespflege an.

Erst mit der Abgabe der Kita-Karte kann der Wunsch nach einem Betreuungsangebot berücksichtigt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann dann nach sechs Monaten geltend gemacht werden. Diese Zeitabläufe sollten bei der persönlichen Planung berücksichtig werden.

Mit der Abgabe der Kita-Karte besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer gewünschten Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle. Alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und das Jugendamt bemühen sich nach Möglichkeit die Wünsche der Eltern angemessen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen stehen ab sofort auf der Homepage der Stadt Warstein. Bei Fragen zur Kita-Karte wenden Eltern sich bitte telefonisch an Beate Eickhoff unter der Tel. Nr. 02902-81 314.

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