Förderungsanträge ab sofort möglich
Auch für das kommende Jahr stellt das Land NRW ein Denkmalförderprogramm für Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Denkmälern in NRW zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort gestellt werden, gerne unterstützt dabei die Untere Denkmalbehörde.
In die Denkmalliste der Stadt Warstein sind etwa 200 Denkmäler eingetragen. Diese zu erhalten, nutzbar zu machen und zu pflegen ist Kernziel des Denkmalschutzgesetzes NRW, welches im kommenden Jahr seinen 40. Geburtstag feiert. Passend dazu hat das Land NRW erneut ein Denkmalförderprogramm aufgelegt.
Unter dem Titel „Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten“ können private, kirchliche und kommunale Denkmaleigentümer Zuwendungen aus Landesmitteln beantragen. 2019 wurden aus diesem Topf über 9 Millionen Euro an Denkmaleigentümer in ganz Nordrhein-Westfalen ausgezahlt.
Sachgebietsleiter Fabian Löher hofft, dass in diesem Jahr auch wieder einige Förderbescheide nach Warstein verschickt werden: „Die Baukultur in Warstein ist ein großes Kulturgut, die Denkmäler tun unserer Stadt gut. Als Untere Denkmalbehörde möchten wir gerne zusammen mit dem LWL die Denkmaleigentümer unserer Stadt mit Denkmalschutz nah am Menschen unterstützen. Dabei würde ich mich über finanzielle Förderung für Denkmaleigentümer in unserer Stadt sehr freuen!“.
In Warstein stehen jedes Jahr interessante Projekte an den vielfältigen Baudenkmälern an. Neben den „großen“ Denkmälern wie dem Haus Dassel oder dem Haus Kupferhammer gibt es, gerade in den Innenstadtbereichen, wunderschöne Fachwerkhäuser, die zumeist von ihren Eigentümern in mühevoller Kleinstarbeit unterhalten und instandgesetzt werden.
Um dies zu fördern wurde die Förderfähigkeit von Eigenleistungen in diesem Jahr in die Förderrichtlinien des Landes aufgenommen. „Eigene Arbeit- und Sachleistungen des Antragstellers in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Leistungen können als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Bei freiwilligen unentgeltlichen Arbeiten können 15 Euro je Arbeitsstunde angesetzt werden.“ heißt es dazu in den Förderrichtlinien des Landes.
Anträge sind vollständig bis zum 01.10.2019 bei der Bezirksregierung zu stellen und in Kopie bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt einzureichen. Interessierte Eigentümer erhalten die Antragsformulare bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Warstein oder bei der Bezirksregierung.
Die Untere Denkmalbehörde muss zu den beabsichtigten Maßnahmen nicht nur eine Denkmalrechtliche Erlaubnis erteilen, sondern auch eine Stellungnahme zu der Maßnahme gegenüber der Bezirksregierung abgeben. Dabei ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Warstein erwartungsfroh: „Wir sind gespannt auf die kreativen und spannenden Anträge unserer örtlichen Eigentümer und freuen uns schon darauf, diese begleiten zu dürfen!“, so Fabian Löher.
Über die Gewährung der Zuwendung entscheiden abschließend die Behörden des Landes NRW.