Die Stadt Warstein ist verpflichtet, jährlich nach Ablauf der winterlichen Frostperiode die Standsicherheit der Grabsteine zu kontrollieren. Der städtische Betriebshof wird diese Kontrollen in diesem Jahr voraussichtlich ab 15. April durchführen. „Wir teilen dies allen Nutzungsberechtigten frühzeitig mit, denn sie sind laut Friedhofssatzung für kommunale Friedhöfe verpflichtet, die Grabmale dauerhaft in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Wer sich unsicher ist, sollte dies kurzfristig überprüfen. Nutzungsberechtigte von Grabstätten, deren Grabsteine keine ausreichende Standfestigkeit haben, erhalten eine entsprechende Nachricht“, erläutert Gaby Raulf, beim städtischen Betriebshof für die Friedhofsverwaltung zuständig.Bei den Grabstätten, deren Nutzungsberechtigte nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, erfolgt der Hinweis durch öffentliche Bekanntmachung. Ferner wird an gut sichtbarer Stelle des Grabmals ein Hinweisaufkleber angebracht. |
Bei diesem Grabstein ist die Standfestigkeit gegeben: © Gaby Raulf |
